Der Bann und seine Lösung

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Gesellen sitzen im Wirthshause. Einer von ihnen versichert, jeden Kameraden auf die Schenkbank festbannen zu können. In der That, ein dazu Bezeichneter vermag alsbald nicht mehr aufzustehen. Dieser zieht aber nun seine Schlarpen (Halbschuhe) ab, die an den Absätzen in Hufeisenform tüchtig genagelt sind, und schlägt die Stöcklein gegen einander. Dadurch hat er den Bann gelöst und kann wieder aufstehen; er hat aber damit auch dem Banner das Handwerk gelegt, „er het em derfür tho“, denn diesem spritzt im selben Augenblicke das Blut aus den Ohren.

Andere können sich so fest machen, dass ihnen auch ein Stich nichts thut. Mein Vater hat es aber einem solchen auch gelöst; er hat nichts besonderes zu machen gebraucht und ihm nur mit der Faust einmal unter das Kinn geschlagen.

Auch die Bäume werden in Bann gethan. Wer dann einen solchen besteigt, kann nicht mehr herunter, bis ihn der Meister selbst herunter kommen heisst. Geschieht das nicht vor Sonnenauf- oder Untergang, und gelingt es dem droben nicht, Erde aufzunehmen oder die Schuhe zu wechseln, so wird er brandschwarz. Davor warnt ein Kinderreim:

Gang nid a's Lunzi's Oepfelbaum,
Gang nid a's Lunzi's Tanne,
Er heig en Hexespruch im Sack
Und chönnt di anebanne.

Quelle: Ernst L. Rochholz, Schweizer Sagen aus dem Aargau, Band 1 Aarau, 1856

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch

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