Stiefelireiter im Maiengrün

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Das Maiengrün ist die südliche Seite eines langen Bergzuges, der an seinem südwestlichen Abhang die grossen Steinbrüche von Otmarsingen und Mäggenwil hat, wo man den Geisbergerstein bricht, und nach Nordwest längs dem linken Reussufer durchs ganze Freienamt sich hinzieht.

Der Stiefelireiter, welcher in dieser Landschaft überhaupt das bekannteste Gespenst ist und darinnen mehrfache Aufenthaltsorte hat, haust auch auf dem Maiengrün. Man weiss, dass er seinen Weg aus dem Kanton Luzern hernimmt, längs des Lindenberges hinreitet, denselben bei Vilmergen verlässt und ins Bünzthal herab kommt, um auf jene Felder zwischen Dietikon und Dottikon, welche die Platte heissen, hinüber zu gelangen. Hier bei der sogenannten Kronenstûd, einer Staude entweder, oder einem Hochgerichte, von deren keinem heute etwas mehr übrig ist, soll es gewesen sein, wo er als Klostervogt des Stiftes Muri den Meineid beim höchsten Schöpfer und Richter geschworen haben soll, während er dabei den grossen Rundkamm (Richter) im langen Haupthaare und den Suppenlöffel (Schöpfer) im Stulphute stecken hatte.

Von hier weg reitet er dann beim Dorfe Hägglingen steil bergan zum Maiengrün. Hier trägt eine Fläche Holzland von mehreren Jucharten den Namen Klosterholz. Dies hütet er als eines der Güter, die er seinem Stifte mit erschworen hat. Alte Leute, die ihn hier gesehen haben, beschreiben sein Aussehen übereinstimmend also: Er ist ein kleines mageres Männchen, trägt blaue Hosen, hellgrünen Frack, grauen Filzhut und sehr weite grosse Reiterstiefel. Seine Stimme ist sehr widerlich und gleicht dem Kreischen der Vögel und dem Wimmern einer Nachteule. Knaben erzählen, wenn sie sich anschickten, hier ihre Bürde Leseholz zum Heimtragen aufzunehmen, so habe sie sich oft wie von selbst auf ihren Rücken gehoben; beim Umsehen aber nach der Ursache einer so unvermutheten Hilfe hätten sie immer noch etwas von dem wieder verschwindenden Stiefeli bemerkt, Pferdewiehern, Hufschläge, oder ein helles Gelächter vernommen.

Einer alten Frau hat er ihre Welle Holz sogar auf den Kopf gehoben, und um sein Ross am Brunnen zu tränken, scheut er sich nicht bis zu den Leuten hinab zu reiten, die am Waldsaume herum ihre Wohnhäuser haben. Allein nicht immer zeigt er sich so gefällig; ja Fremden, Betrunkenen und rohen Burschen wird er geradezu gefährlich, wenn sie sich bei Nacht auf jener Höhe finden lassen. Er tritt ihnen in den Weg, versperrt ihnen den Durchpass und treibt sie bis zum Morgen im Holze herum. Ein Metzgerknecht aus Mäggenwil war bis Abends im Wirthshause sitzen geblieben und wollte erst mit Anbruch der Nacht seinen Weg über das Maiengrün nach Hägglingen hinüber nehmen. Auf der Höhe angekommen traf er einen Reiter quer im Pfade, dem er in keiner Weise auszuweichen wusste. Endlich griff er nach seinem Stock, um sich damit Durchgang zu verschaffen. Da wuchs Ross und Mann zusehends empor und die Augen des Letzteren fiengen an wie glühende Kohlen zu leuchten. Der Metzgerknecht ergriff die Flucht, an Kleid und Haut zerfetzt und ganz verspätet kam er wieder bei Mäggenwil aus der Waldung, um am andern Tage denselben Weg nach Hägglingen abermals, aber diesmal auf der ebenen Landstrasse zu machen.

Im Bärenmoos, einem Walde bei Wohlen, traf der Stiefelreiter eine Bettelfrau und hat derselben in einem langen Gespräche von seinem Schimmel herab ganz vertraulich auseinander gesetzt, wie er zu Muri im Kloster das Leibgeding habe, alle sieben Jahre ein frisches Ross aus dem Stalle abholen und alles andere, was ihm da in den Weg komme, schänden und verderben zu dürfen. Man hat im Klostergebäude ein Zimmer, das ihm gehört. Vor Poltern und Lärmen kann es Niemand, der es bewohnen will, darin aushalten. Der Subprior hatte es einmal mit Bannsprüchen zu säubern versucht, ist aber schlimm dabei weggekommen. Kurz vor den Franzosenzeiten (1798) hat der Gnädige Herr das ganze Kloster zum Theil umbauen, zum Theil neu herrichten lassen; die Stube allein, in welcher man den Friedli (Fridolin) Geld zählen hört, ist unverändert geblieben.

Band 1, Quelle: Ernst L. Rochholz, Schweizer Sagen aus dem Aargau, Band 1 Aarau, 1856, Seite 301

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch

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