Das Gespenst in einen Kreis gebannt

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

a) Im Totenbodenwald bei Altbüron in der Nähe des steinigen Kreuzes sei ein Geist in den Kreis von drei Schwieren (Pfosten) eingebannt. - Als nämlich das Staldenfeld noch allgemeine Weide gewesen, habe der Bresten unter dem Vieh regiert. Alles Entgegenwirken durch geweihte Sachen etc. sei umsonst gewesen. Endlich habe ein alter Kapuzinerpater von Sursee erklärt, ihm müsse der Geist gehorchen. Mit Hilfe des Herrn Pfarrers von Grossdietwil und eines Bürgers von Altbüron, dem Schwarz Lunzi, der sich vor gar nichts fürchtete, habe man den Geist wirklich festbannen können. Auf die Frage, ob man nichts für seine Erlösung tun könne, habe derselbe erwiedert: „Pflanzt das ganze Kritzenfeld mit Korn an, lasst aus dem Mehl alles Hostien machen, und über jede für mich eine Messe lesen, so darf ich am jüngsten Tage vielleicht Erlösung hoffen, weiss aber noch nicht, wie es mir geht."

In seinem Bannkreise müsse nun der Geist bleiben bis am jüngsten Tage. - Wer aber die drei Pfähle express aufsuche, finde sie nicht. Einmal habe sie ein Hüterbub gefunden, der unter einer Tanne Schutz vor Regen gesucht habe. Er sei auf die Schwieren gestanden und es habe ihn eine unsichtbare Gewalt weit weggeschleudert.

 

b) Solche eingebannte Geister seien auch im Balmhag und in der Nähe der Grette (Grossdietwilerallmend). In der Müss bei Grossdietwil habe man den Geist, der als Bresten unter dem Vieh regierte, durch das Rufen eines Segens durch die Höhlung einer Radnabe vertreiben können.

 

c) Im Dorfe Grossdietwil steht ein neues Haus, in welchem ein Gespenst seinen Sitz gehabt haben sollte. Dieses sei in einem Balken, den man von einem alten Hause genommen, da hinein gekommen. - In frühern Zeiten habe dieses Gespenst den Leuten im Hause keine Ruhe gelassen, sei zu Nacht zu verschlossenen Türen oder Fenstern in der Gestalt eines grossen schwarzen Mannes hereingekommen, um sie auf alle mögliche Weise zu quälen. Der Herr Pfarrer habe sodann den Geist exorziert und ihn in ein gebohrtes Loch in einem Balken verbannt und das Loch mit einem geweihten Zapfen zugemacht.  Würde der Zapfen ausgestossen, so hätte der Geist volle Freiheit im Hause zu walten. - Ursprünglich sei das Gespenst in einem Donnerwetter aus Elsass gekommen.

 

Quelle: Alois Lütolf, Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, Luzern 1865. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch.

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