Ueberlistete Hexe

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Eines Rathsherrn am Ennetbürgen bei Stans seine war auch eine von selben, die den Schwarzen lieber hatten als den angetrauten Ehemann. Ihr geplagter Gatte war endlich der Dinge satt, machte selbst Anzeige bei der Obrigkeit und verabredete auch Art und Weise, wie die schlaue Unholdin zu fangen sei. Unter dem Vorwande, Holz zu kaufen, sollte einer zum Rathsherrn kommen. Am bestimmten Tage traf er ein, kaufte zwei Klafter Brennholz und lud es auf den Wagen. Dann sprach der Mann zur Frau: „Hast gesagt, seiest ein neues Paar Schuh nötig; 's ist fast nicht der Wert, bloss eines Paars wegen den Schuster auf die Stör zu rufen. Geh lieber selbst nach Stans hinein und kauf' dir ein Fusswerk nach Wohlgefallen." Das Weib war 's zufrieden. Nun meinte der Mann: Es sei schlecht' und kalt Wetter; sie solle statt der alten Schuhe die Finken anziehen und auf dem Fuder Holz dahin fahren. Sie willigte wieder ein. Endlich fand der Rathsherr noch für gut, dass sich die Frau auf dem Wagen mit einem Seil anbinden lasse, da das Zugtier jung und mutig, der Weg holprig und etwas abfällig sei. Dem Rate lieh sie nochmal williges Gehör und liess es geschehen. Damit war sie aber überlistet. In Stans wurde das Fuder angezündet und verbrannte samt der Hexe. Wenn nämlich die Unholden keine Schuhe an den Füssen haben und die Erde nicht berühren können, haben sie keine Zauberkraft.

 

Quelle: Alois Lütolf, Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, Luzern 1865. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch.

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