Von der Kyburg

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Von der Kyburg

a) Nach dem Tode des letzten Grafen von Kyburg kam 1264 die Grafschaft an das Haus Habsburg. Mit den Vögten, die anstatt ihre Herren auf der Burg hausten, zog ein finstreres Missgeschick in ihre Mauern ein, das jedem dort geborenen Kinde mit schnellem Tod drohte, und wenn Mutter und Kind der Gefahr augenblicklich entrannten, die Knaben nie die Jahre der Mannbarkeit erreichen liess. Darum schlugen die Habsburger nie dauernd ihren Wohnsitz auf der Kyburg auf, obschon sie auf derselben die Reichskleinodien und Reliquien aufbewahrten.

b) Wenn leuchtende Flammen an den Türmen erschienen, bedeutete das den Ausbruch von blutigen Fehden und drohende Kriegsnot.

Quelle: K. W. Glaettli, Zürcher Sagen 1970, Oberland
Stauber, S. 63; Kohlrusch, S. 309, der die Sage aus „Hist. Suevorum“ entnommen. Kohlrusch führt in seinem Kommentar sämtliche Reichskleinodien und Reliquien auf, die zur Zeit Rudolfs von Habsburg auf der Kyburg verwahrt wurden. Unter den Richtern der Landvogteien Kyburg und Grüningen herrschte der Spruch, dass in der Vogtei Kyburg immer das Alte, in Grüningen seit jeher das Neue Testament gegolten habe, d. h. am ersten Orte das strenge, am letzten das milde Gesetz.

 

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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