Der Tote als gerichtlicher Zeuge

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Im Feld bei Willisau wohnte ein Bauer, der als Pate dem Täufling einen Acker schenkte. Als er starb, wollten dessen Erben die Schenkung nicht anerkennen. Der Streit kam vor Gericht und die Richter verlangten vom Täufling den Beweis. Zu dieser Zeit, wo man dem Manneswort glaubte und wenig niederschrieb, konnte er keinen vorbringen und fragte bloss, ob man das Testament anerkenne, wenn er den Paten bringe und dieser bejahe. Die Richter versprachen 's. Nun ging der Täufling auf den Friedhof zu Willisau und rief den Paten dreimal auf. Beim dritten Ruf gab er Antwort. Man solle das Grab öffnen. Der Tote stand auf, war aber zum Gehen zu schwach. Der Täufling trug ihn vor Gericht, wo er das Vermächtnis bestätigte und darauf sich wieder zur Ruhe begab.

 

Quelle: Alois Lütolf, Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, Luzern 1865. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch.

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