Warum zu Solothurn keine Mutter ihre Kinder beerben kan
Im Jahre 1198 hatte Berchtold von Zähringen viel unter seinen eigenen Adligen zu leiden. Sie verfolgten ihn, und es glückte ihnen durch Verräterei, dass die Herzogin eine Arznei trank, wodurch sie unfähig wurde zu gebären. Berchtold hatte bereits zwei Kinder von ihr, und dem Adel gelang es, diesen in unschuldiger Kindheit Gift einzuflössen. Die beiden Kinder wurden in Solothurn zu St. Ursen im Chor bestattet. Die Gebeine dieser Kinder wurden im Jahre 1544 wieder ausgegraben, als man das Chor neu aufbaute. Da fand man ihr Gebein und bei ihnen auch den Totenschädel ihrer Mutter in schwarzen verfaulten Samt gehüllt. Es geht nun die Sage, die Mutter habe ihre eigenen Kinder vergiftet, damit sie das Gut der Kinder erben könne. Daher wurde es in der Stadt Solothurn zur ewigen Satzung, dass kein Weib oder keine Mutter ihre Kinder beerben solle.
Weil der Schädel der Mutter im Grab ihrer Kinder gefunden wurde, nimmt man an, dass sie für ihr Verbrechen hingerichtet und ihr abgeschlagenes Haupt zum ewigen Gedächtnis und Warnzeichen in das Grab ihrer Kinder gelegt worden ist.
Quelle: P. Keckeis, M. Kully, Sagen der Schweiz. Solothurn, Zürich 1987. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch