Das Findelkind
Ein Bauer hatte ein Findelkind grossgezogen, als wie den eigenen Sohn. Als aber der Bub herangewachsen war, da stand ihm der Sinn nach der Fremde, und eines Tages lief er ohne Abschied in die weite Welt, und liess seine treuen Pflegeeltern allein zu Haus, statt ihnen die harte Arbeit abzunehmen, wenn sie alt und älter würden. Da rief der Bauer in seinem Unmut: «Ja, wahrlich, das alte Wort ist ewig wahr: Man soll nie ein Findelkind erziehen, keinem Weibe etwas anvertrauen und kein Märzenwasser trinken.» Das hörte die Frau, und sie sagte: «Ach schweig doch still und rede nicht so dumme Sachen. Das ist ja alles nicht wahr!» Denn es wurmte sie, dass der Mann meinte, man könne einer Frau kein Geheimnis anvertrauen. «Warte nur», erwiderte der Mann, «du wirst schon noch inne werden, ob wahr ist, was ich sage, oder nicht!»
Nach einiger Zeit, da schaute der Mann gar traurig drein, und machte ein Gesicht wie sieben Tage Regenwetter und keine Stunde schön. Und als die Frau wissen wollte, was ihn plage, da schüttelte er bloss den Kopf, seufzte und sprach: «Nein, das kann ich dir nicht sagen. Es ist entsetzlich.» Aber die Frau ward nur um so begieriger, den Grund seiner Traurigkeit zu erfahren, und lag ihm Tag und Nacht in den Ohren, er solle ihr doch sagen, was es sei, das ihn so bedrücke. Endlich sprach er: «Nun, wenn du's durchaus wissen willst — ich habe einen umgebracht und im Mist verscharrt. Aber Gott Gnade dir, wenn du's weiter sagst.» Die Frau erschrak so, dass ihr der Besen aus der Hand fiel, und sie versprach hoch und heilig, zu schweigen.
Aber wie sie am Dorfbrunnen die Kübel füllte, da machte sie ein Gesicht wie eine übergelaufene Sauerkrautstande und seufzte in einem fort. Und als die Nachbarsfrau sie fragte, was ihr fehle, da brach sie in Tränen aus und flüsterte: «Ach, dass Gott erbarm! ich darf's keinem Menschen sagen.» «O, mir darfst du es schon anvertrauen, ich werd es gewiss niemand sagen», erwiderte die andere. Da floss der Frau der Mund über, und sie erzählte der andern, welch entsetzliche Untat ihr Mann verübt habe; denn leichtlich spricht ein Weib, was es nicht sprechen sollte. Die Nachbarin machte Stielaugen, man hätte auf das eine knien und das andere absägen können. Am selben Abend noch wusste das ganze Dorf von der Sache.
Der Mann wurde als Mörder gefangen gesetzt und vor Gericht gestellt, und da er nicht leugnete, einen umgebracht und im Mist verscharrt zu haben, zum Tode mit dem Schwert verurteilt. Aber als er auf den Richtplatz geführt wurde, fand sich niemand, der dem allgemein geachteten und beliebten Manne das Haupt abschlagen wollte. Da setzte man eine Belohnung aus und siehe, da trat ein junger Bursche aus der Menge und trug sich als Henker an. Das aber war niemand anderes als das Findelkind.
Da sprach der Verurteilte: «Jedem Übeltäter ist vor seinem Ende noch eine Bitte erlaubt, und so werde auch ich dieses Recht haben.» «Gut, so verlange, was du willst, nur nicht das Leben», erwiderte der Obmann. «Nun, so gehet zu meinem Misthaufen», sagte der Mann, «und sehet nach, wen ich umgebracht und verscharrt habe.»
Die Hinrichtung wurde aufgeschoben. Man ging hin und fand, dass er seinen alten kranken Geissbock getötet und vergraben hatte. Und darauf stand wahrlich keine Strafe. Man liess den Mann frei und alle lobten seine Klugheit. Er aber sprach zu dem Volke: «Sehet, ihr Leute, ich hab es immer gesagt. Und das Wort hat sich erwahrt: man soll kein fremdes Kind aufziehen, keiner Frau etwas anvertrauen und kein Märzenwasser trinken. Und wenn ihr's nicht glauben wollt, so lasset nur ein Fass voll ein Jahr lang stehen, und dann sehet zu, wieviel Ungeziefer es zieht.»
Aus: C. Englert-Faye: Schweizer Märchen, Sagen und Fenggengeschichten, Basel 1984
H. R. Niederhäuser (Hrsg.)
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch