Der Glawi Baumer
Die Landleute von Saanen kauften sich los und ledig von allen Gefällen, die sie dem Grafen von Greyerz schuldeten als Zinsen und Zehnten für Wald und Weide, Abgaben bei Todesfällen und Eheschlüssen und was dergleichen Lasten mehr waren, die dem Landmann auflagen in alten Tagen. Den Kaufschilling aber brachten sie auf, indem sie die Viehware, Käs und Zieger sämtlich verkauften, also dass sie den Kühen zur Ader liessen und von dem gekochten Blute sich nährten. Aber der Graf zögerte je länger, je mehr, den Landleuten ihren Kaufbrief herauszugeben, wie sehr sie auch darum baten, bis es zu Tage lag, dass der Herr sie darum betrügen wollte.
«Recht soll Recht bleiben», sprach da der Glawi Baumer, der Landesvenner von Saanen, «ich schaffe euch den Brief, und wenn ich mein Leben darum geben müsste!» Und er machte sich mit zwei vertrauten Mannen auf nach Greyerz, bat bei dem Grafen vorgelassen zu werden und erhielt Zutritt. Da er allen im Schlosse wohlbekannt war, liess man ihn allein durch die Gemächer gehen. Er schloss alle Türen hinter sich und trieb in eine jede über dem Schloss eine Schraube hinein, damit man sie von aussen nicht gleich öffnen könne. Dann trat er in das Gemach des Grafen und forderte Unterschrift und Besiegelung des längst geschriebenen Kaufbriefes. Der Herr weigerte sich dessen. Da zog der Glawi Baumer seinen Dolch. «Herr», sprach er «Recht soll Recht bleiben: Entweder Ihr unterschreibt den Brief mit Tinte oder mit Eurem Blut, so wahr mir Gott helfe!» Der Graf erblich vor Furcht und Wut und unterschrieb und siegelte den Brief. Alsbald nahm der Venner das Pergament, riss ein Fenster auf und warf es seinen Begleitern zu. Die nahmen es an sich, schwangen sich auf ihre Rosse und sprengten staubvomboden Saanen zu.
So hat das Volk sein wohlerkauftes Recht erhalten. Der Glawi Baumer aber ist nicht heimgekehrt. Er wurde von den Schlossknechten, die auf des Grafen Ruf herbeieilten, erschlagen.
Aus: C. Englert-Faye. Us der Gschichtetrucke. Ein Schweizer Volksbuch für Jung und Alt, Bern 1963.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch