Ein Gotteskampf zu Glarus
Im Jahre 1423 lebte zu Glarus ein Landmann, der hiess der Heinz. Seine Frau war die Schwester Wälti Blumers. Dieser Wälti war nicht der spitzfindigste, aber auch kein Totsch, war ziemlich reich und hatte keine Kinder.
Einst, als er mit seinem Schwager Heinz im Gebirg gen Uri wanderte, stiess ihn der Heinz hinterrücks eine hohe Fluh hinaus, denkend: jetzt fällt er zu Tode. Das tat er des Gutes wegen, denn sein Weib und seine Kinder waren seine einzigen Erben.
Als nun der Heinz wieder daheim war, kam des morgigen Tages sein Schwager ihm hinten nach auch heim. Nicht war er zu Tode gestürzt, aber verschunden und verschürpft sah er aus und klagte etlichen Freunden, wie ihm sein Schwager getan.
Wie dies nun der Heinz vernommen, ging er von Stund an, eh das Gerücht laut würde, zu den Freunden und zeigte ihnen gar heimlich an, wie er vor etlich Tagen den Blumer auf frischer Tat ertappt, als er mit dem Vieh unchristlich gehandelt habe; und aus Besorgnis, dass er solches noch mehr treiben werde, davon Schand und Schmach ihm, seinem Weib, seinen Kindern und Freunden folgen würde, habe er ihn heimlich ab der Welt tun wollen.
Jedoch die Sache hielt sich nicht still, wurde lauter, und man fing die beiden ein. Strengermassen wurden sie gemartert, um die Wahrheit erhältlich zu machen. Doch der Heinz blieb steif darauf, dass er den Wälti, wie gesagt, an unchristlicher Handlung gefunden habe. Dem der Blumer widersprach: Er lüge ihn an und habe ihn mörderischerweise über den Berg hinabgestossen.
Und als man mit keiner Marterung auf den Grund kommen mochte, hielt man ein Hochgericht und allgemeinen Landtag. Da ward erkannt, dieweil die Sache so hochwichtig, schnöd und bös sei, und ihrer einer ein Bösewicht sein müsse, man aber mit der Marter den Schuldigen nicht zu finden vermochte, dass man sie beide führen solle auf die gewohnte Richtstatt, in der Inngrube genannt; allda Schranken aufrichte, und beide durch gleich Schwert dem Richter antworten lasse, sobald sie in die Schranken getreten seien; jeder bekleidet mit blossem Hemd und Beinkleid. Der Richter und die sechzig Rechtsprecher mit ihren Richtschwertern sollen rings um die Schranken stehen, die Landleute hinter denselben. Jeder Zuseher solle ein Paternoster und Ave Maria inbrünstiglich beten dem Unschuldigen Sieg und Überwindung zu verleihen. Und so werde einer unter ihnen beiden seine Unschuld darbringen, mit des andern Tod und Beraubung seines Lebens.
Also ward gekämpft. Und als sie eine Weile einander umhergetrieben hatten, da geriet dem Blumer ein Streich, dass er den Heinz erdfällig machte und übel verwundete, darauf er ihm schnell etliche Stiche gab. Und als er sterben musste, entschuldigte er offen und laut den Blumer, dass er ihn habe morden wollen, bat ihn um Verzeihung und starb schnell.
Also gab der Blumer sein Kampfschwert dem Heini Hupphanen, der sein Fürsprech am Gericht gewesen war, und des Heinzen Schwert überantwortete er dem Richter.
Geschehen ist dieser Kampf am Donnerstag nach St. Laurenzentag, das war der 12. Tag im Augustmonat.
Beider Freunden und Schwäger, Weib und Mann war verboten, diesem Kampfe zuzusehen oder zugegen zu sein. Richter war Jost Tschudi, dazumal Landammann.
Aus: C. Englert-Faye. Us der Gschichtetrucke. Ein Schweizer Volksbuch für Jung und Alt, Bern 1963.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch