Ein verworrener Rechtshandel
Vor alters lebte einmal ein berühmter Meister der Redekunst. Der hatte einen Schüler, der hatte sich dem Meister verdingt für zwanzig Dukaten, dass er ihn seine Kunst lehre. Und wenn er dann recht reden könne und ein Urteil gewinne vor Gericht, dann sollten dem Meister die zwanzig Dukaten verfallen sein. Und so lernte denn der Schüler, was jener ihn zu lehren hatte, aber er gewann keine Sache. Denn alle Händel, bei denen er vor Gericht redete, bekamen allemal Unrecht, und er gewann nie.
Das ging so ein Jahr oder zwei. Da nahm der Meister ihn mit Recht vor und sprach: «Das Urteil ergehe für oder wider mich, so sollst du mir jetzt das Geld geben. Ist das Urteil für mich, so sollst du mir das Geld geben; denn es ist mir rechtens zuerkannt. Ist jedoch das Urteil wider mich, und du gewinnst die Sache, so bist du mir das Geld schuldig nach dem Vertrage, den wir gemacht haben: Wenn du ein Urteil gewinnest, so solle das Geld verfallen sein, und hast du nun das Urteil gewonnen, so musst du mir das Geld geben.» Der Schüler aber antwortete dem Meister und sprach: «Meister, lerne nun von mir; ergehe der Spruch wider mich oder für mich, so bin ich dir nichts schuldig. Ergeht das Urteil für mich, dass ich dir nichts schuldig bin, so bin ich mit Recht freigesprochen, ergeht aber das Recht wider mich, so dass du die Sache gewinnst, so brauche ich dir nichts zu geben, da ich noch keinen Spruch gewonnen habe.»
Nun gingen sie vor Gericht. Der Richter und die Beisitzer sassen über der Sache zu Gericht, aber da sie also verstrickt und irrig war, sprachen sie zu ihnen, sie sollten heimgehen, und wenn sie dann das Urteil gefunden hätten, so wollten sie nach ihnen schicken
Aber die Sache hängt noch heute beim Gericht, und sie muss wohl noch lange hangen, denn sie ist bereits dreitausend Jahre da gehangen.
Aus: C. Englert-Faye. Us der Gschichtetrucke. Ein Schweizer Volksbuch für Jung und Alt, Bern 1963.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch