Mutabor Märchenstiftung

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Die Frau von Rosenegg

Land: Deutschland
Kategorie: Sage

Im Schwabenkriege kamen die Eidgenossen auf ihrem Zug ins Hegau auch zu dem Städtlein Blumenfeld und legten sich vor das feste Schloss des Herrn von Rosenegg, der ihnen besonders verhasst war, denn er war ein Dränger der Bauern und ein Feind der Schweizer. Sie berannten die Mauern mehrmals, aber immer wieder wurden sie von den tapferen Verteidigern abgetrieben. Zuletzt aber konnten sich Burg und Städtchen nicht mehr halten und die Besatzung musste die Waffen niederlegen. Die Eidgenossen gewährten den Einwohnern als tapferen Mannen freien Abzug, und ein jeder dürfe von seiner Habe mit sich nehmen, was ihm am liebsten sei, soviel er tragen könne. Alles andere aber sollten sie zurücklassen. Einzig der Schlossherr war von dem Vertrage ausgenommen, er sollte seinen Trotz und Spott den ergrimmten Eidgenossen ohne Gnade und mit dem Leben bezahlen. Seine Gemahlin jedoch, die war aus dem Lande Glarus gebürtig, dürfe mit den andern abziehen.

Aber was geschah? Als der Morgen des anberaumten Tages anbrach, öffnete sich das Tor, und die Einwohner kamen, ein langer Zug, Mann für Mann, hervor, ein jeder mit seinen liebsten Habseligkeiten beladen, und wandelten vorüber an den Eidgenossen, die auf ihre Hellebarden und Zweihänder gelehnt, zu beiden Seiten des Weges standen und zusahen. Zuhinterst aber kam langsam die Edelfrau gegangen, mit einer grossen Hutte sich schleppend, daraus der Kopf des Ritters von Rosenegg hervorsah.

Das deuchte etliche von den Eidgenossen ein also lustig Stücklein, dass sie laut auflachten, ihrer mehrere aber sprachen, das wäre die Meinung nicht gewesen, und wollten’s nicht erlauben. Der Hauptmann aber sprach: «Wenn der Eidgenossen Wort nicht fest mehr steht, was soll dann fest noch stehen in der Welt!» Und also liessen sie die treue Frau mit ihrer Bürde in Frieden ziehn. Von der Burg aber ist kein Stein auf dem andern geblieben.

Aus: C. Englert-Faye. Us der Gschichtetrucke. Ein Schweizer Volksbuch für Jung und Alt, Bern 1963. 

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