Mutabor Märchenstiftung

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De seltsame Brückenzoll

Land: Schweiz
Kanton: Bern
Kategorie: Sage

Einst lebte ein Graf, der war wunderlicher Sitte und hatte die Gewohnheit, dass jeder, der über die Brücke seiner Burg ritt oder ging, einen Pfennig geben musste, wenn er ein Gebresten hatte. Ein Wächter stand unter dem Torbogen und hatte Befehl, jedem, der bucklig oder blind wäre, einen Kropf oder den Grind hätte, oder räudigen Leibes sei, diesen Zoll unerbittlich abzufordern. Wer ohne Gebresten war, dem heischte er nichts, und frei durfte derselbe über die Brücke gehen.

Eines Tages nun kam ein Buckliger, der eine Kappe trug, unter das Tor, und der Torwächter trat ihm in den Weg und verlangte nach seines Herrn Gebot ihm einen Pfennig ab. Aber der Bucklige weigerte sich dessen und wollte nichts geben. Da legte der Torwächter Hand an ihn und wollte ihm die Kappe nehmen. Da aber sah er, dass der Bucklige nicht nur einen Hoger auf dem Rücken hatte, sondern auch einen Knupen am Halse. «Gib her zwei Pfennige!» rief er. «Für jeden Bresten einen.» Aber der Bucklige schickte sich an zu entlaufen. Da zog der Wächter ihm die Kappe ab und sah, dass er auf dem einen Auge auch blind war und auf dem andern scheel sah und obendrein den Grind hatte. «Gib vier Pfennige!» rief der Wächter und packte ihn an. Da wehrte sich jener, und darunter wurden ihm die blossen Arme sichtbar, und die waren über und über voller Krätze. «Gib fünf Pfennige!» sagte der Wächter, «und zwar ohne Murren. Hättest du nach Schick und Brauch für den einen Bresten gezahlt, was du schuldig bist, so wärest du mit dem einen fPennige davongekommen, so aber musst du fünfe erlegen, im Masse als auch deine verborgenen Bresten an den Tag gekommen sind.»

Aus: C. Englert-Faye. Us der Gschichtetrucke. Ein Schweizer Volksbuch für Jung und Alt, Bern 1963. 

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch