Das Rosengärtlein
Nicht gar weit von dem Rittersitze Wildenstein, der auf einem hohen und steilen Felsen zwischen Bubendorf und Zyfen liegt, war ein kleiner Garten, das Rosengärtlein genannt. Drinnen zog aber kein Gärtner Blumen jeglicher Art; da waren auch keine schattigen Lustwäldchen, in denen Ruhebänke angebracht waren, und kein Springbrunnen unterbrach durch sein Plätschern die feierliche Stille. Unser Gärtchen war umzogen mit einer hohen, von Efeu umrankten Mauer, in die manche Namen und manches Ach und Weh eingegraben waren. Auch hatten manche Bussthränen den Boden benetzt; denn dahin flohen Verbrecher jeglicher Art. Und wer diese Freistätte erreichte, ehe er dem Richter verzeigt war, über den durfte sechs Wochen und drei Tage kein Urtheil gesprochen werden. Einem solchen war in dieser Frist auch erlaubt zu gehen, wohin er nur wollte. Aus diesem Grunde hiess man die Stätte das Rosengärtlein.
Quelle: H. Herzog. Schweizer Sagen für Jung und Alt dargestellt, erster Band, Aarau 1871
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch