Der Läufer von Joux
Im 17. Jahrhundert war lange die Grenze zwischen dem Joux- thale und der Franche-Comtê, welche sich damals im Besitze der Spanier befand, streitig, und man beschloss deshalb im Jahre 1648 sie endlich genau festzusetzen. Die beiden Regierungen ernannten zu diesem Zwecke Abgeordnete, welche an Ort und Stelle zusammentrafen und nach Einsicht der Urkunden bestimmten, dass der Grenzstein eine gemeine Wegstunde entfernt vom Ufer des Sees de Rousses aufzustellen sei.
Aber damit war die Angelegenheit keineswegs erledigt; man stritt vielmehr noch lange darüber, was eine gemeine Wegstunde sei. Endlich entschied man sich für folgendes Auskunftsmittel. Man wählte zwei Männer von gleichem Alter und gleicher Körperstärke, der eine aus der Schweiz, der andere aus der Freigrafschaft, und schrieb ihnen vor, in ein und derselben Minute von demselben Punkte am östlichen Ufer des Sees abzugehen und den Weg, an der Orbe entlang nach der Seite von Ehenit einzuschlagen. Beide sollten gehen, ohne zu laufen, und nach Ablauf einer Stunde an dem Orte, wo sie sich gerade befinden würden, stehen bleiben.
Wie es angeordnet war, so geschah es. Natürlich ging der Schweizer, der die Grenze seines Vaterlandes möglichst gegen den See hin zurückdrängen wollte, weit langsamer als der Freigräfler, welcher die Grenze vorwärts auf Schweizerboden zu verlegen strebte; so befanden sie sich denn nach Ablauf einer Stunde weit auseinander. Die Abgeordneten massen nun die Entfernung zwischen den beiden Gängern, nahmen die Mitte und stellten dort das Grenzzeichen auf, auf welchem man vor nicht langer Zeit noch auf der einen Seite das Wappen von Bern, auf der andern dasjenige Spaniens sah.
Quelle: H. Herzog. Schweizer Sagen für Jung und Alt dargestellt, erster Band, Aarau 1871
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch