Die todte Hand
Vor vielen Jahren ereignete sich in Visp, dass einer Familie ein liebes, liebes, nur etwa zweijähriges Kind starb. Einige Tage, nachdem es unter grossem Leidwesen der Mutter auf dem Kirchhofe von Visp war begraben worden, sah man ein Händchen des verstorbenen Kindes aus dem Grabe emporragen. So oft man dasselbe in die Erde des Grabhügels zurückschob, so oft streckte es bald darauf sein Händchen wieder hervor. Die Mutter, als sie solches vernommen, wurde sehr ängstig und traurig und zeigte, weil sie sich nicht zu rathen wusste, diesen seltsamen Fall dem Herrn Pfarrer an. Dieser fragte sie: "Hat das Kind sich nie etwa gegen euch versündigt, und ihr habt es dafür nicht bestraft!" "Ich wüsste mich an gar nichts zu erinnern," gab die Mutter zur Antwort, "ausser, dass es mich einmal mit der Hand ins Gesicht schlug, was ich in Rücksicht auf seine Kindheit ungeahndet liess." "O, so!" sagte der Pfarrer zur Mutter, "so geht hin, nehmt eine Ruthe und gebt der emporgestreckten Hand einige Streiche damit; ich hoffe, wenn das Kind die verdiente Strafe erhalten, wird es im Grabe Ruhe finden." Die Mutter that, obwohl mit schwerem Herzen, wie es der Pfarrer ihr angerathen, und von der Zeit erschien die Hand ihres Kindes nicht mehr über dem Grabe.
H. Herzog. Schweizer Sagen für Jung und Alt dargestellt, zweiter Band, Aarau 1882
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch