Der erste Meier in Kipfen
Unter den zahlreichen Besuchern des Visperthales gibt es wohl wenige, denen "Kipfen", welches man durchschreiten muss, nachdem man Kalpetran, innerhalb Stalden, passiert hat und St. Niklaus noch nicht in Sicht bekommt, ganz aus dem Gedächtnisse entfallen sein mag. Wenn es nicht eben "Fluonazens Brünnlein" ist, das dem Durstigen in den obern Kipfen frisches Wasser bietet, so mag es die öde, wildbewaldete, zerfahrene, bewegliche und thalabwärts rutschende Natur dieser Gegend sein, welche die Aufmerksamkeit der Reisenden in Anspruch nehmen muss. Diese wildschöne, unheimliche Gegend soll einst zum Range eines freien Meierthumes gelangt sein. Die Veranlassung war folgende:
Einst fiel in den Kipfen ein Mann in die Vispe und wurde von den schäumenden Wellen fortgetragen. Das sah ein am Ufer arbeitender Holzhacker, sprang nach, packte und zog ihn mit seinem Eisenhaken wieder ans Land, freilich etwas unvorsichtig, denn der angesetzte Haken riss dem Geretteten eben das eine Auge aus. Darüber beschwerte sich dieser bei der Obrigkeit und belangte seinen Retter um Schadenersatz für das ausgerissene Auge. Das war nun eine ziemlich verfängliche Rechtsfrage, bei der man einerseits das Recht, anderseits aber die Billigkeit nicht recht vereinbaren konnte. Mit ganz verzogenen Mienen und sehr verstörten Gesichtern nahmen die Rechtsgelehrten Ort und Stelle in Augenschein. Ein zufällig anwesender Ziegenhirt bemerkte die Verlegenheit der wohlweisen Herren und, nachdem er sich über den Handel erkundigt, sprach er lächelnd, da wisse er schon Bescheid: Der Kläger solle sich an der gleichen Stelle wieder ins Wasser werfen und weiter tragen lassen; rette er sich ohne Hilfe des Holzhackers, so müsse dieser ihm das Auge bezahlen, wo nicht, so sei es wohl gleich ob er mit einem oder mit zwei Augen sterbe. Welch ein glücklicher Einfall! Die Richter athmeten freier. Zum Andenken an den merkwürdigen Rechtsfall wurde Kipfen zum Meierthum erhoben und der Hirtenbube seiner Weisheit wegen daselbst als erster Meier eingesetzt.
H. Herzog. Schweizer Sagen für Jung und Alt dargestellt, zweiter Band, Aarau 1882
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch