Der Pfarrer als Wirt
Am Ende des 18. Jahrhunderts wirkte in Gelterkinden der Pfarrer Jakob Faesch, der sich neben seinen Amtsobliegenheiten gerne mit dem Landbau beschäftigte und eine Gastwirtschaft besass. Als einmal, wie das in einer Wirtschaft vorkommen kann, seine Gäste in Streit geraten waren, wollte der Pfarrer abwehren. Dabei erhielt er aber von einem der Gäste eine tüchtige Ohrfeige. Der Pfarrer wollte den Schimpf, als Pfarrer und Stadtbürger von einem Untertanen beohrfeigt worden zu sein, nicht auf sich ruhen lassen und verklagte den Betreffenden beim Obervogte zu Farnsburg. Bei der Vorladung erklärte der Beklagte recht witzig, er habe nicht dem Pfarrer, wohl aber dem obern Wirte zu Gelterkinden eine Ohrfeige gegeben. Seit dieser Begebenheit wurde den Geistlichen auf der Landschaft das Wirten gänzlich untersagt.
Quelle: G. Müller/P. Suter, Sagen aus Baselland, Liestal 1939.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch