Ein Gottesurteil
Jahr 1609. Einer namens Abraham, der noch ganz jung von den schwarzen Reitern zurückgelassen und hier als Findling aufgewachsen war erschlug in den Wässermatten einen Knaben mit der Hacke und verschwand für eine Weile. Die Leiche wurde auf Befehl des Obervogts zu Münchenstein unter die Dorflinde gelegt und musste «von Jedermann berührt werden, ob etwa der Todte ein Zeichen gebe. Es zeigte sich
nichts.» Als dann aber, «aus Trieb des Gewissens», der Täter wieder zurückkam und verhört wurde, fing die Nase des Toten alsbald an zu «schweissen» (bluten) und er gestand nicht nur diesen Mord, sondern auch noch zwei andere. Er wurde zum Rad verurteilt.
Muttenz
Quelle: P. Suter/E. Strübin, Baselbieter Sagen. Quellen und Forschungen zur Geschichte und Landeskunde des Kantons Basel, Band 14. Liestal 1976
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.