Mutabor Märchenstiftung

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Die Allmend von Aegeri

Land: Schweiz
Kanton: Zug
Kategorie: Sage

Die Gemeinde Aegeri im Kanton Zug besitzt seit uralter Zeit eine grosse, aber etwas abgelegene Weide, welche die Allmend genannt wird, weil alle Hausväter des Ortes das Recht haben, während des ganzen Sommers ihr Vieh dorthin zu treiben. Auffallender Weise erstreckt sich dieselbe indes bis weit in den Bezirk Wollerau, einen Theil des Kantons Schwyz, und die Wollerauer behaupten, wenn es nach dem Recht ginge, so müsste die Gemeindeweide in ihrem Besitze sein, da nur Meineid und Betrug sie an Aegeri gebracht hätte. Sie erzählen den bezüglichen Vorgang in folgender Weise:          .

In alten Zeiten herrschte noch Treu und Glauben im Lande und niemand dachte daran, den Nachbar widerrechtlich um sein Eigenthum zu bringen. Es gab daher weder Grenzhügel noch Grenzsteine und noch weniger dachte man an Marchbeschreibungen und urkundliche Aufzeichnungen durch Gerichtspersonen. Da brach eine fürchterliche Pest, der schwarze Tod genannt, ins Land. Tausende fielen ihr zum Opfer und ganze Familien und Gemeinden gingen zu Grunde, so dass oft ein und dasselbe Grundstück in einer Woche an den siebenten Erben kam. Da niemand seines Lebens auch nur eine Stunde sicher war, so ergab sich alles der Genusssucht, und wilde Gelage, unschickliche Tänze und Spiele folgten ununterbrochen aufeinander. Als die Krankheit nach Monaten endlich zu Ende ging, begann ein fast noch wüsteres und wilderes Treiben; jeder suchte sich so schnell als möglich zu bereichern, um das Eigenthum des andern durch Gewalt oder List an sich zu reissen. Die Witwen wurden geplündert, die Waisen beraubt und die Schwachen unterdrückt. Auch zwischen den Gemeinden brachen jetzt Streitigkeiten über die Grenzen aus und die Bauern von Aegeri trieben ihr Vieh auf mehrere Wiesen, welche stets zu Wollerau gehört hatten. Endlich kam es deshalb zum Prozess. Als aber die Wollerauer beschwören sollten, dass die streitigen Weiden ihr Eigenthum seien, fand es sich, dass die Pest alle ältern Männer dahin gerafft hatte und dass niemand mehr vorhanden war, der aus eigener Wissenschaft über die Lage und Grenzen, wie sie vor mehr als dreissig Jahren bestanden hatten, sichere Auskunft geben konnte. Da rieth der Richter beider Parteien, die Sache durch einen Vergleich auszumachen und die Grenze in gleicher Entfernung von beiden Ortschaften durchzulegen. Sogleich ging Wollerau darauf ein und auch Aegeri musste sich zur Annahme bequemen, wollte es den Verdacht unredlicher und gewinnsüchtiger Absichten vermeiden. Nach langen Berathungen beschloss man, die Stelle für den Marchstein durch einen sogenannten Grenzlauf zu ermitteln. Genau um dieselbe Zeit sollte eines Tages von jedem Orte aus ein Mann nach der andern Gemeinde gehen, da, wo beide Wanderer zusammentreffen würden, sollte die Grenze sein.

Am bestimmten Tage mit Sonnenaufgang eilte der Läufer von Wollerau auf Aegeri zu; oben aber hatte er erst den Anfang der Allmend erreicht, als schon sein Gegner vor ihm stand. Gewiss musste es allen Leuten auffallen, dass dieser in derselben Zeit mindestens die dreifache Strecke zurückgelegt hatte, und die Wollerauer behaupteten deshalb auch, es sei Unredlichkeit mit im Spiele. Da erbot sich der Läufer von Aegeri zum Schwur. Als ihm dieser gestattet worden war, trat er auf die Allmend ganz nahe an den Ort, wo das Zusammentreffen stattgefunden hatte, streckte die Hand gen Himmel und rief laut: "So wahr mein Schöpfer und mein Richter über mir ist, so wahr stehe ich auf Grund und Boden, der Aegeri angehört!" Darauf ward die Allmend Aegeri zugesprochen und der Grenzstein kam auf die Stelle, wo sich die beiden Läufer die Hand gereicht hatten. Noch heute befindet er sich dort.

Die Wollerauer waren besiegt, aber sie konnten nicht zweifeln, dass sie betrogen worden waren. Das Wie! erfuhren sie erst später. Ehe noch das Jahr seinen Lauf vollendet hatte, starb der Läufer von Aegeri plötzlich und bald darauf sah man auch seinen Geist auf der Allmend erscheinen. Er ritt auf einem schönen, schnellen Schimmel und schrie und jammerte grässlich, sobald er sich der Grenze näherte. Kreuzte jemand seinen Weg, so flehte er den Wanderer um seine Erlösung an, sagte aber niemals, was man thun müsse, um ihn von seiner Qual zu befreien. Den Leuten von Aegeri gegenüber benahm er sich stets besonders unbändig und oft verfolgte er sie, so dass sie zitternd und todtenbleich nach Hause kamen und ihn und die unselige Allmend verfluchten. Endlich beschlossen sie, den Geist um jeden Preis fortzuschaffen. Sie wandten sich an einen Geisterbanner und boten ihm eine grosse Summe, wenn er den Schimmelreiter zu beseitigen vermöge. Der Mann versprach es und nahm gleich in der nächsten Nacht seine Künste vor. Als der Geist erschien, befragte er ihn, weshalb er verdammt worden. Da erzählte der Läufer, dass er bei dem Grenzlauf zwar von Aegeri zu Fuss fortgegangen sei, um die Zeugen zu täuschen, unterwegs habe er sich aber seines Schimmels bedient und erst nahe der Grenze sei er wieder abgestiegen. So konnte er freilich seinem Gegner leicht zuvorkommen. Bei dem Schwur aber sei Erde aus der Dorfstrasse von Aegeri in seinen Schuhen verborgen gewesen und unter dem Schöpfer und dem Richter, welche er angerufen, habe er seinen Milchschöpfer und seinen Kamm — im Kanton Zug Richter genannt — verstanden. Beide seien nämlich von ihm in seiner Kappe versteckt worden. Der Geisterbanner befahl darauf dem Schimmelreiter, sich in einen einsamen abgelegenen Ort zu begeben und fortan nicht mehr auf der Weide zu erscheinen, und der Geist versprach seufzend, dem strengen Befehl zu gehorchen, sofern das durch ihn verübte Unrecht wieder gut gemacht werde. Als aber der Geisterbanner den Einwohnern von Aegeri das Begehren ihres verstorbenen Bürgers mittheilte, erklärten sie, die Allmend sei ihnen durch den Richter zugesprochen worden und sie würden sie in keinem Falle zurückgeben; sie hätten keinen Theil am Meineid und wollten sich den Wollerauern gegenüber durch die Erstattung nicht als Mitschuldige bekennen. Der Schimmelreiter wurde daher nicht vollständig verbannt, aber er erscheint doch viel seltener als vorher und gewöhnlich nur an den Frohnfastentagen (Quatembern), wenn jeder Bann gebrochen ist, welcher die Geister bindet. Aber auch dann können ihn nur diejenigen erblicken, welche an einem Frohnfastentage oder am Sonntage geboren worden sind, weil ihnen sich alle Gespenster offenbaren müssen. Ob Versuche gemacht worden sind, den Geist zu erlösen, erzählt die Sage nicht; jedenfalls waren sie fruchtlos und müssen es wohl auch sein, so lange nicht der Marchstein auf die richtige Stelle gesetzt worden ist.

H. Herzog. Schweizer Sagen für Jung und Alt dargestellt, zweiter Band, Aarau 1882

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