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Die Stiftung für Märchen und Erzählkultur

Wie die Grindelwalder in den Besitz der Scheideggalp kamen oder bestrafter Meineid

Land: Schweiz
Kanton: Bern
Kategorie: Sage

Die Hasler und Grindelwalder lebten einst über den Besitz eines Landstrichs im Streit. Unrechtlicherweise wussten die letzteren sich aber durch eine List in Besitz desselben zu setzen. Einer von ihnen musste seine Schuhe mit Erde von ihrem eigentümlichen Boden füllen und so ausgerüstet, auf dem streitigen Lande stehend, den Eid leisten: "er stehe auf grindelwaldischem Boden, er würde sonst nicht den Milchschöpfen auf dem Kopfe haben, wenn er nicht daheim wäre!"

Dieser hinterlistige Eid aber lässt dem, der ihn geleistet, keine Ruhe im Grabe und oft will man ihn verkehrt auf einem Roste sitzend unter Wehklagen bis an das Zwirgi hinab gegen Meiringen zu herumreiten gesehen haben. Ein Hasler soll sogar noch bei Mannsdenken mit ihm handgemein geworden sein.

C. Kohlrusch, Schweizerisches Sagenbuch. Nach mündlichen Überlieferungen, Chroniken und anderen gedruckten und handschriftlichen Quellen, Leipzig 1854.

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch