Ein Irrlicht lässt sich tragen
Ein Mann aus Lauwil hatte in Reigoldswil ein Säcklein Backmehl gekauft, das er, wie es früher Brauch war, auf einem Tragräf nach Hause trug. Wie er gemächlich, Schritt um Schritt den steilen Hörnlirain hinaufstapfte, hüpfte plötzlich ein Irrlicht vor ihm her. Eine tödliche Furcht befiel den Mann, der wohl merkte, dass da etwas nicht mit natürlichen Dingen zugehe. In seiner Not betete er laut ein Unservater. Mit einmal war das Lichtlein verschwunden, aber dem Lauwiler war’s als ob eine schwere Last zu seinem Mehlsack auf den
Rücken geladen würde. So rasch als er konnte, eilte er weiter und war bald daheim. Dort wurde ihm aber ein seltsamer Empfang zuteil. Zunächst schaute ihn seine Ehehälfte verwundert an, dann aber fing sie an, entsetzlich zu schelten und fragte ihn, was er da eigentlich mitbringe. Denn zuoberst auf dem Räf hatte sich das Irrlicht festgesetzt, ohne dass der Träger es gewahrt hätte. Während die erzürnte Frau noch wetterte, hüpfte das Lichtlein auf den Boden, huschte zur Türe hinaus und erlosch vor dem Hause. Die erschrockenen Leute untersuchten nachher das Tragräf auf das Peinlichste, konnten aber nichts Auffälliges daran entdecken.
Quelle: G. Müller/P. Suter, Sagen aus Baselland, Liestal 1939.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch