Wässerrecht zu Ursprung

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Folgende Geschichte gehört den letzten Jahren an. In einem Hause in Ursprung, eine starke Viertelstunde von Bötzberg, fällt plötzlich reichliches Wasser von der Stubendecke, ohne dass die Hausbewohner die Ursache davon finden können. Dieses wiederholt sich mehrere Wochen, so dass die Stube fast unbewohnbar wird. Die Betten werden durchnässt, die Hausfrau schläft mehrere Tage gar nicht mehr darin. Man muss zuletzt die Stubendecke neu machen lassen und nun scheint geholfen.

Da wird ein kleines Kind in Haus und Kost genommen, das einmal den Drang in sich fühlt („es heig nit anders chönnä“), ein Becken voll Wasser gegen die neue Decke zu spritzen, und seither tropft das Wasser wieder herunter, wie zuvor. Selbst das Mittagessen ist nicht sicher davor; man isst einmal auf der Ofenkunst zur grössern Sicherheit unter einem Regenschirm; nichts desto weniger fällt auch da ein Platsch (Guss) Wasser in den Härdöpfelbräusi (geröstete Kartoffeln). Die Kohlenpfanne, die man in die Stube gesetzt hat, um die Betten zu trocknen, findet sich nach einer Weile ebenfalls voll Wasser. Während der Spuk im besten Gange war, brach Feuer im Hause aus, ebenfalls auf unerklärte Weise. Es fieng unter dem Dache an und zog sich allmählich tiefer. Das Haus verbrannte von Grund aus. Verdacht von Brandstiftung liegt nicht vor. Man sagt: „wie das Wasser von oben herunter kommen konnte, so konnte es auch das Feuer.“ Man muthmasst, der Mann der letzten Hausbesitzerin, der seit vielen Jahren todt ist, hätte einmal einen allgemein für falsch gehaltenen Eid wegen eines Wässerungsrechtes gethan, und das sei nun die Strafe.

Band 1, Quelle: Ernst L. Rochholz, Schweizer Sagen aus dem Aargau, Band 1 Aarau, 1856, Seite 43

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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