Der verhinderte Kindsmord

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Ein Verheirateter und ein Lediger gingen eines Abends in die Nachbarschaft zu einer Witwe und ihrer hübschen Tochter miteinander ga churzwylä. Sie merkten bald, dass sie nicht wert kamen, blieben aber dennoch und taten dergleichen, als ob sie schliefen. Nach einiger Zeit fragte die Tochter: »Was wollen wir heute abend machen?« Die Witwe sagte, sie wolle des Nachbars Kind töten, eben des Vaters, der jetzt bei ihr war. Die Tochter sagte auch etwas, aber ich weiss nicht was. Die beiden bestrichen aus einem Häfelein ihre Stecken, setzten sich darauf und sagten: »Üff und drüß und fort!« Und weg waren sie, zum Kamin hinaus. Der Vater erschrak und jammerte furchtbar um sein Kind. Aber der ledige Kamerad meinte, er solle es den zwei Wybervölchern nachmachen. Er folgte, bestrich seinen Stock mit Salbe aus dem Häfelein und sagte: »Üff und drüß und fort, aber vill gschwinder!« Eins, zwei, war er fort und zu Hause. »Schnell meinen Säbel her!« rief er seiner Frau, die ihn nach einiger Widerrede holte. Bald kam seine eigene Katze ans Fenster; er öffnete und hieb ihr einen Taapen ab mit dem Säbel. Am nächsten Morgen war es die Hand mit dem goldenen Fingerring der Nachbarin. Sie war jetzt als Hexe ertappt.

Frau Jauch-Zgraggen, Gurtnellen

Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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