Wer hat zu befehlen

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Ein Bürger von Gempen, namens Ehrsam, der vor einigen Jahren nach Amerika ausgewandert, lebte mit seiner Ehehälfte, Thekla Hund aus dem Grossherzogtum Baden, in der Neuen Welt nicht im besten Hausfrieden, wie dies in der Alten Welt auch manchem Ehepaar begegnet. Dieser Meinung war aber Ehrsam nicht, sondern er glaubte, das Heimweh sei einzig Schuld an seinem Hauskreuz, und machte daher seiner Ehehälfte den Vorschlag, nach Europa zurückzukehren. Diese wollte jedoch nichts davon hören, sondern gab ihrem Gatten den Bescheid, er selbst solle vorerst in sein Vaterland zurückkehren, und wenn dann alles gut gehe, so wolle sie ihm auch nachfolgen. Auf dieses Versprechen hin schied unser Ehrsam von seiner Thekla und von Amerika, langte in Gempen an und bereitete alles zur Ankunft seiner Ehehälfte vor;allein nun zeigte sich Thekla Hund in ihrem wahren Charakter und schrieb ihrem Gatten: «Dass sie in Amerika bleibe und nicht zu ihm komme.» Dies fand unser Ehrsam von seiner Frau doch zu  unehrsam und wendete sich daher an die Regierung von Solothurn mit der Bitte: «Sie möchte ihm doch wieder zu seiner Frau verhelfen.» Die Ratsherren in Solothurn aber fanden, dass sie ihren eigenen Frauen sehr wenig, und den Frauen in Amerika gar nichts zu befehlen hätten, und gaben daher dem Ehrsam den Rat, durch die geistlichen oder weltlichen Behörden in Amerika sich selbst Recht zu verschaffen.

Quelle: P. Keckeis, M. Kully, Sagen der Schweiz. Solothurn, Zürich 1987. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch

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