Die Hexe von Ennetbürgen

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Eines Ratsherren am Ennetbürgen Seine war auch eine von selben, die den Schwarzen lieber hatten als den angetrauten Ehemann. Ihr geplagter Gatte war endlich der Dinge satt, machte selbst Anzeige bei der Obrigkeit und verabredete auch die Art und Weise, wie die schlaue Unholdin zu fangen sei. Unter dem Vorwande Holz zu kaufen, sollte einer zum Ratsherrn kommen. Am bestimmten Tage traf er ein, kaufte zwei Klafter Brennholz und lud es auf den Wagen. Dann sprach der Mann zur Frau: „Hast gesagt, seiest ein ein Paar Schuhe nötig; 's nicht der Wert, bloss eines Paares wegen den Schuster auf die Stör zu rufen. Geh' lieber selbst nach Stans hinein und kauf' dir ein Fusswerk nach Wohlgefallen!"

Das Weib war zufrieden. Nun meinte der Mann, es sei schlecht und kalt Wetter; sie sollte statt der alten Schuhe die Finken anziehen und auf dem Fuder Holz dahin fahren. Sie willigte wieder ein. Endlich fand der Ratsherr noch für gut, dass sich die Frau auf dem Wagen mit einem Seil anbinden lasse, da das Zugtier jung und mutig, der Weg holperig und etwas abfällig sei. Dem Rate lieh sie nochmals williges Gehör. In Stans wurde das Fuder angezündet und samt der Hexe verbrannt; da die Unholdin nämlich keine Schuhe an den Füssen hatte und die Erde nicht berühren konnte, hatte sie keine Zauberkraft.

Aus: Franz Niederberger Sagen und Gebräuche aus Unterwalden, Sarnen 1924. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch

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