Zeusler

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Zeusler

Rägel, eine Pfäffikerin, erzählte: „Wir hatten eine Liechtstubeten. Als wir zufällig aufs Riet hinausschauten, bemerkten wir einen leibhaftigen Zeusler, also einen, der Marksteine versetzt hatte. Nachdem einer in Vorschlag gebracht hatte: wir wollen beten, dann kommt der Zeusler in die Nähe, waren wir alle einverstanden, gingen unter die Haustüre und beteten. Der Zeusler kam mit Windeseile näher und immer näher. Wir hatten kaum Zeit, die Türe zu schliessen. Der Zeusler schlug mit der Hand auf die Türe. Als wir später nachschauten, waren darin fünf Finger eingebrannt, deren Brandmal nicht mehr abzuhobeln war.“

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Noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts galt im Oberland die allgemeine Überzeugung: Wenn man beim Erscheinen der Zeusler betet, so sitzen sie einem auf die Achsel und drücken einen fast zu Boden; flucht man aber gegen sie, so lassen sie einen in Ruhe.

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Im Robenhauser Ried war es auch nicht ganz geheuer. Dort sah man oft sonderbare Lichter herumtanzen. Die Einheimischen nannten sie Irrlichter. Es kam vor, dass ein solches Irrlicht einsame Wanderer bei Nacht und Nebel stundenlang im Ried herumlockte, bis sie in die Turbenlöcher fielen. Man hielt diese Erscheinungen für die Seelen von Brandstiftern, die im Grabe keine Ruhe fanden. Zur Abbüssung ihrer Frevel müssen sie bis zum jüngsten Tage als Zeusler oder Irrlichter im Riede herumgeistern.

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Jakob Stutzens Vetter Kaspar erzähl, wie er selber einmal bei Nacht auf dem Kreuzweg zwischen Unterhittnau und Isikon einem Zeusler begegnete. Es sei gewesen, wie wenn ein blaues Lichtlein in einem Krättlein vorüberrollte. Im Kreuzweg sei es höchst unheimlich, denn dort seien auf ein paar Äckern Marchsteine verrückt worden. Er wisse, wer’s getan habe, sage es aber seiner Lebtag keinem Menschen.

Quelle: K. W. Glaettli, Zürcher Sagen 1970, Oberland
Fr. 12. 7. 1924; 1. Abschnitt: Jahrbuch Pfäffikon Nr 4, S. 212; 2. Abschnitt SAVk, 2 (1898), 277; 3. Abschnitt: Messikommer I, S. 187; 4. Abschnitt: Stutz; S. 36. - Zeusler = feurige oder brünnige Mannen. HwbdA. 2, 1406 - 1411

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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