Das Stickihaus zu Spiringen

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

 Im Oberdorf zu Spiringen erblicken wir ein stattliches, wohlproportioniertes Bauernhaus mit der Jahrzahl 1577; es heisst das »Rothaus«, weil es einst rot bemalt war. Die Überlieferung sagt bald, es sei früher ein Wirtshaus, bald, es sei die Wohnung einer Standesperson gewesen, bald auch behauptet sie, es habe die rote Bemalung einem Wettstreit zu verdanken. Gleichzeitig mit dem Rothaus sei nämlich das Haus im Sticki gebaut worden. Zu Anfang des Baues verabredeten sich die Besitzer, wer zuerst den Bau zu Ende führe, solle sein Haus rot anstreichen lassen.

Beim Bau des genannten Stickihauses wollte der Sohn des Besitzers, welch letzterer zugleich der Baumeister war, schon mehr regieren als der Vater. Da sprach dieser zu seinem Sprössling: »Wenn du imstande bist, wie ich, eine Queraxt durch die Schuhe hindurch zwischen je zwei und zwei Zehen des rechten Fusses zu schlagen,1 ohne eine zu verletzen, so sollst du Meister sein, andernfalls aber will ich allein den Bau leiten.« Der Sohn wagte das Kunststück nicht, der Vater aber bestand es glücklich und blieb demnach alleiniger Baumeister.

Pfr. Jos. Arnold u.a.

Fußnoten
1 Wörtlich: »Wennd du imstand bisch, midärä Twär-Äx alli fyf Zeechä z'spaltä.«

Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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