Die nächtliche Gerichtssitzung

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

1. Gegenüber dem Rathause in Altdorf wohnte ein Ratsherr. Dieser gab eines Abends seiner Magd den Auftrag, ihn morgens früh zu einer bestimmten Stunde zu wecken. In der Nacht erwachte sie und erblickte Licht auf der Gerichtsstube im Rathause. Sie dachte, sie habe sich verschlafen, und lief gleitig hinüber, um zu sehen, wie sich die Sache verhalte. Wirklich sassen da eine Zahl Richter feierlich auf ihren Stühlen. Aber aus ihrem Munde loderten Feuerflammen. Voll Schrecken eilte die Magd heim. Erst jetzt schaute sie an die Wanduhr und gewahrte, dass es erst halb 1 Uhr war. Sie wusste nun, dass es eine Geisterversammlung gewesen.

Kath. Kempf, 90 J. alt, u.a.

2. Einer Wäscherin, die des Morgens früh in den Winkel zur Arbeit ging, erlosch die Laterne; da sah sie Licht im Rathaus und wollte dort Feuer betteln. Einer der nächtlichen Richter sagte ihr: »Wenn du nicht eine arme Wäscherin wärest, oder wenn du aus Vorwitz gekommen wärest, würden wir dich zu Mehl zerreiben.« Er hatte Feuerflammen im Munde, etc.

Frau Mattli-Bissig, 80 J. alt.

Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

Diese Website nutzt Cookies und andere Technologien, um unser Angebot für Sie laufend zu verbessern und unsere Inhalte auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Sie können jederzeit einstellen, welche Cookies Sie zulassen wollen. Durch das Schliessen dieser Anzeige werden Cookies aktiviert. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Einstellungen

Diese Cookies benötigen wir zwingend, damit die Seite korrekt funktioniert.

Diese Cookies  erhöhen das Nutzererlebnis. Beispielsweise indem getätige Spracheinstellungen gespeichert werden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Das können unter Anderem folgende Cookies sein:
_ga (Google Analytics)
_ga_JW67SKFLRG (Google Analytics)
NID (Google Maps)