Hexerei im Jahre 1577

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Jakob Süry von Muttenz 1577 «zu Arlasheim für das Malefizrecht gestelt, beklagt und auf Jr bekhennen zum feuer verurtheilt» worden sind.

Zu Dorothea war vor drei Jahren einer in schwarzen Kleidern in die Reben gekommen und hatte sie aufgefordert, ihm zu Willen zu sein, dann gebe er ihr, dass sie keinen Mangel haben müsse. «Das hab sie than und er hab ir ein Hafen mit gelt geben und hernach noch ein mal ein hand voll, da sie heim khommen, sey das im Hafen nicht(s) denn Rosskoth und das in der Hand nur laub gewesen.» Auch ihre Schwester und Süry sind auf diese Weise um Geld betrogen worden.

Einmal sind die Schwestern auf einem schwarzen Hund zum Hexentanz geritten, ein andermal sind sie «auf ein nacht auf ein besen gsessen und die stieg abgeritten. Da sey ein Thier wie ein Geiss gestanden, daruf si gesessen und durch den Garten hinab, den bach hinaufgefahren. Und der Süry sei auch bei Jnen gesin und hab Jnen zu Danz pfiffen und ein Irrlicht hab mit Jrem buben danzet…»

Reinach

Quelle: P. Suter/E. Strübin, Baselbieter Sagen. Quellen und Forschungen zur Geschichte und Landeskunde des Kantons Basel, Band 14. Liestal 1976

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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