Das Rosengärtlein

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Zum Schlossgut Wildenstein gehörte einst ein kleiner, rechteckiger Blumen- und Gemüsegarten, der von einer Mauer umgeben war. Das Rosengärtlein war eine Freistätte. Wer einen Totschlag begangen und diesen Ort erreicht hatte, ehe er dem Richter verzeigt war, «über den durfte sechs Wochen und drei Tage kein Urteil gesprochen werden».

Schloss Wildenstein

Quelle: P. Suter/E. Strübin, Baselbieter Sagen. Quellen und Forschungen zur Geschichte und Landeskunde des Kantons Basel, Band 14. Liestal 1976

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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